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Regeln im Verein

Regeln
im Kleingarten

Warum gibt es Regeln und wer macht diese?

Die Anlage kann nur durch die Beachtung der Regelungen geschützt werden.

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Kleingartenverein und Bezirksverband

Was sind die Unterschiede?

Unser Bezirksverband ist unser Verpächter. Fast alle Kleingartenanlagen in Karlsruhe wurden von ihm gepachtet und anschließend an die einzelnen Vereine weiterverpachtet.

Informationen

Der Verband trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln. Er hat mit dem jeweiligen Verein einen Pachtvertrag abgeschlossen, in dem sich der Verein verpflichtet, die vertraglichen Vorgaben zu beachten und die Kontrolle innerhalb des Vereins zu übernehmen.

Der Kleingartenverein schließt mit jedem Kleingärtner einen Unterpachtvertrag ab. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Kleingärtner, die festgelegten Regelungen zu befolgen.

Gemeinschaftsarbeit im Kleingarten

Die Regeln und Vorschriften, an die wir uns halten müssen, basieren auf dem Bundeskleingartengesetz sowie der Gartenordnung des Stadtkreises Karlsruhe. Diese wurden gemeinsam von der Stadt und dem Verband erarbeitet und werden regelmäßig an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.

Unser Handeln wird also durch diese Vorgaben bestimmt, deren Einhaltung durchaus sinnvoll ist. Der Vorstand ist dem Bezirksverband gegenüber verpflichtet, Rechenschaft darüber abzulegen, warum Vorschriften möglicherweise nicht eingehalten wurden. Im schlimmsten Fall kann dies zur Kündigung des gesamten Vereins führen, was in Karlsruhe bereits vorgekommen ist. Natürlich stehen der Vereinsvorstand und die Wegewarte bei Fragen zur Verfügung. Sie können uns jederzeit eine E-Mail senden oder während der Sprechstunden des Vorstands, die jeden zweiten Donnerstag im Monat im Vereinsheim stattfinden, persönlich vorbeikommen.

Nicht nur die Vereine, sondern auch jedes einzelne Mitglied des Verbands, das durch die Übernahme eines Gartens automatisch dazugehört, erhält Unterstützung.

Das gesamte Leistungsspektrum des Verbands ist auf der Webseite des Bezirksverbands nachzulesen oder kann in speziellen Fällen auch bei uns erfragt werden.

Alle Wertermittlungen unserer Gärten werden durch die Wertermittler des Bezirksverbands vorgenommen. Daher haben wir als Unterpächter keinen Einfluss auf die anschließenden Bewertungen.

Mit dieser Zusammenfassung möchten wir einen kleinen Einblick in die Strukturen des Kleingartenwesens geben.

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